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AGB

[AGB für Privatkunden] [AGB für Geschäftskunden]


AGB für Privatkunden

§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Fühlerdirekt gelten für den Geschäftsverkehr gegenüber unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen, die gemäß §13 BGB Verbraucher sind und die den Kauf von der Fa. Fühlerdirekt zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


§ 2 Vertragsabschluss
Unsere erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an der Ware und die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren wird keine Haftung übernommen. Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, soweit der Kunde innerhalb der Angebotsfrist eine schriftliche Erklärung über die Annahme des Vertragsangebotes abgibt. Durch Bestellung der Waren per Internet, Fax oder Telefon durch den Kunden kommt ein Vertrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. Vereinbarung zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung und Haltbarkeit des Vertragsgegenstandes sowie Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Vertraglich getroffene Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten zu Beschaffenheit oder zur Verwendung des Vertragsgegenstandes gehen den Angaben, die sich aus Prospekten, Vorführgeräten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen ergeben, vor.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung. Maßgeblich sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, der in der Auftragsbestätigung oder dem vom Kunden angenommenen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung so zu erfolgen, dass der Betrag uns spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur bei einer besonderen Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Nebenkosten trägt der Kunde. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
3.Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz - bei Nachweis eines höheren Satzes, der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz - zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen.


§ 4 Lieferbedingungen
Angaben über voraussichtliche Liefertermine sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart sind, unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Ereignisse, welche die Lieferung zeitlich wesentlich erschweren, berechtigen, soweit diese von uns nicht zu vertreten sind, zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Führen die nicht von uns zu vertretenden Ereignisse zu einer Überschreitung der Lieferzeit von 1 Monat ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzuges gilt § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind wir zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt, die auch jeweils gesondert berechnet werden können.


§ 5 Versand und Gefahrtragung
1. Die Auswahl der Versandart erfolgt durch uns nach billigem Ermessen, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
2. Sämtliche Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das transportausführende Unternehmen übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware durch uns auf dessen Rechnung versichert. Der Kunde hat nach Erhalt der Ware die Lieferung auf äußerlich nicht erkennbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich dem Transportunternehmen sowie uns anzuzeigen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag durch uns vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der angemessenen Verwertungskosten anzurechnen. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt, soweit die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt wird. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Schon jetzt tritt er uns jedoch alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe der Faktura - Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer unserer Forderung - ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder Nachbearbeitung weiterverkauft wurde. Der Kunde ist berechtigt, auch nach der Abtretung die Forderung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.


§ 7 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen, die sich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der gelieferten Sache beziehen, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware erhoben werden. Die Erhebung von offensichtlichen und erkennbaren Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware beim Kunden bei uns eingeht. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel ist unverzüglich innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Mängel zu erheben. Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn der Kunde die Mängelrüge nicht rechtzeitig schriftlich erhebt. Besteht ein Recht zur Gewährleistung wegen eines Mangels behalten wir uns das Wahlrecht vor, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Wird von dem Wahlrecht der Mangelbeseitigung Gebrauch gemacht, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder einen Rücktritt vom Vertrag zu erklären solange die Mängelbehebung nicht fehlschlägt. Die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Mängelbeseitigungsversuche erfolglos geblieben sind. Für diesen Fall hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einschließlich eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer nicht vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, der in jeder Hinsicht auf den Kaufpreis der bestellten Ware beschränkt ist. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, gleichfalls wie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Verjährung
Der Anspruch auf Gewährleistung verjährt nach 24 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt unberührt.


§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmung oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich erreicht. Entsprechendes gilt auch, im Fall einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Vertragslücke.


§ 10 Erhebung und Speicherung von Daten
Im Rahmen des Geschäftes werden die Daten des Vertragspartners und der Vertragsinhalt elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit Auftragserteilung durch den Kunden oder mit Abschluss eines Vertragsverhältnisses erklärt der Kunde seine Einwilligung zur Datenspeicherung und Verarbeitung. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, außer zu Zwecken der Vertragserfüllung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.


AGB für Geschäftskunden

§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Fühlerdirekt gelten für den Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, für die der Kauf ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit ist. Sie gelten im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung mit Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


§ 2 Vertragsabschluss
Unsere erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an der Ware und die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren wird keine Haftung übernommen. Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, soweit der Kunde innerhalb der Angebotsfrist eine schriftliche Erklärung über die Annahme des Vertragsangebotes abgibt. Durch Bestellung der Waren per Internet, Fax oder Telefon durch den Kunden kommt ein Vertrag durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande. Vereinbarung zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung und Haltbarkeit des Vertragsgegenstandes sowie Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Vertraglich getroffene Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten zu Beschaffenheit oder zur Verwendung des Vertragsgegenstandes gehen den Angaben, die sich aus Prospekten, Vorführgeräten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen ergeben, vor.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung. Maßgeblich sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, der in der Auftragsbestätigung oder dem vom Kunden angenommenen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung so zu erfolgen, dass der Betrag uns spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur bei einer besonderen Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Nebenkosten trägt der Kunde. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
3.Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz - bei Nachweis eines höheren Satzes, der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz - zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen.


§ 4 Lieferbedingungen
Angaben über voraussichtliche Liefertermine sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart sind, unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Ereignisse, welche die Lieferung zeitlich wesentlich erschweren, berechtigen, soweit diese von uns nicht zu vertreten sind, zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit. Führen die nicht von uns zu vertretenden Ereignisse zu einer Überschreitung der Lieferzeit von 1 Monat ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzuges gilt § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind wir zu Teillieferungen und Leistungen berechtigt, die auch jeweils gesondert berechnet werden können.


§ 5 Versand und Gefahrtragung
1. Die Auswahl der Versandart erfolgt durch uns nach billigem Ermessen, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
2. Sämtliche Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das transportausführende Unternehmen übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware durch uns auf dessen Rechnung versichert. Der Kunde hat nach Erhalt der Ware die Lieferung auf äußerlich nicht erkennbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich dem Transportunternehmen sowie uns anzuzeigen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag durch uns vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der angemessenen Verwertungskosten anzurechnen. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt, soweit die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt wird. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Schon jetzt tritt er uns jedoch alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe der Faktura - Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer unserer Forderung - ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder Nachbearbeitung weiterverkauft wurde. Der Kunde ist berechtigt, auch nach der Abtretung die Forderung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.


§ 7 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen, die sich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der gelieferten Sache beziehen, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware erhoben werden. Die Erhebung von offensichtlichen und erkennbaren Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware beim Kunden bei uns eingeht. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel ist unverzüglich innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme der Mängel zu erheben. Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn der Kunde die Mängelrüge nicht rechtzeitig schriftlich erhebt. Besteht ein Recht zur Gewährleistung wegen eines Mangels behalten wir uns das Wahlrecht vor, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Wird von dem Wahlrecht der Mangelbeseitigung Gebrauch gemacht, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder einen Rücktritt vom Vertrag zu erklären solange die Mängelbehebung nicht fehlschlägt. Die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Mängelbeseitigungsversuche erfolglos geblieben sind. Für diesen Fall hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einschließlich eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer nicht vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, der in jeder Hinsicht auf den Kaufpreis der bestellten Ware beschränkt ist. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, gleichfalls wie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Verjährung
Der Anspruch auf Gewährleistung wegen Sachmängel verjährt nach 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Fa. Fühlerdirekt. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt unberührt.


§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmung oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich erreicht. Entsprechendes gilt auch, im Fall einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Vertragslücke.


§ 10 Erhebung und Speicherung von Daten
Im Rahmen des Geschäftes werden die Daten des Vertragspartners und der Vertragsinhalt elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit Auftragserteilung durch den Kunden oder mit Abschluss eines Vertragsverhältnisses erklärt der Kunde seine Einwilligung zur Datenspeicherung und Verarbeitung. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, außer zu Zwecken der Vertragserfüllung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.


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